Allgemeine geschäftsbedingung (agb) von cks1.com public relations ®
1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und cks1.com public relations gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB), basierend auf den „einheitlichen Geschäftsbedingungen der PR-Berater/Agenturen" vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Österreich.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von cks1.com public relations ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der jeweilige PR-Beratungsvertrag bzw. schriftliche Auftrag an cks1.com public relations, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Die Angebote von cks1.com public relations sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen nach Zugang bei cks1.com public relations gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von cks1.com public relations als angenommen, sofern cks1.com public relations nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass er/sie den Auftrag annimmt.
3. Leistung und Honorar
Wenn nicht anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von cks1.com public relations für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. cks1.com public relations ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen von cks1.com public relations, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von cks1.com public relations. Alle cks1.com public relations erwachsenen Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
Kostenvoranschläge von cks1.com public relations sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird cks1.com public relations den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Für alle Arbeiten von cks1.com public relations, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt cks1.com public relations eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich cks1.com public relations zurückzustellen.
Soferne nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote geltenden, vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Österreich herausgegebenen „Honorarrichtlinien für Public-Relations-Berater-/Agenturen".
4. Präsentation
Für die Teilnahme an Präsentationen steht cks1.com public relations ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von cks1.com public relations für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält cks1.com public relations nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von cks1.com public relations, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von cks1.com public relations; der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an cks1.com public relations zurückzustellen. Führt die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar anzurechnen.
5. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
cks1.com public relations, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Nur der Auftraggeber selbst kann cks1.com public relations schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
6. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen von cks1.com public relations (z.B. Ideen, Konzepte, konkrete PR-Maßnahmen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von cks1.com public relations. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit cks1.com public relations darf der Kunde die Leistungen von cks1.com public relations nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
Änderungen von Leistungen von cks1.com public relations durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von cks1.com public relations und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen von cks1.com public relations, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von cks1.com public relations erforderlich. Dafür steht cks1.com public relations und dem Urheber eine gesonderte angemessene und zu vereinbarende Vergütung zu.
7. Kennzeichnung
cks1.com public relations ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf cks1.com public relations und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne das dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
8. Genehmigung
Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden PR-Leistungen von cks1.com public relations sind vom Kunden zu überprüfen und binnen einem Arbeitstag freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen von cks1.com public relations überprüfen lassen. cks1.com public relations veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
9. Termine
cks1.com public relations bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zuständigen Rechte, wenn er cks1.com public relations eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an cks1.com public relations elations. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von cks1.com public relations. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von cks1.com public relations - entbinden cks1.com public relations jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
10. Zahlung
Rechnungen von cks1.com public relations sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 4 % p.a. über der Bankrate als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von cks1.com public relations. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
11. Gewährleistung und Schadenersatz
cks1.com public relations gewährleistet die ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung der übertragenen Public Relations Agenden. Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch cks1.com public relations schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Nachbesserung der Leistung durch cks1.com public relations zu. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Zeit behoben.
Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können nur während der Dauer des Durchführungszeitraumes geltend gemacht werden. Somit ist die Gewährleistungsfrist auf den Durchführungszeitraum beschränkt. Festgestellte Mängel sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistung und deren Abnahme schriftlich dokumentiert bekannt zu geben. Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen.
Die Beweislastumkehr gemäß § 924 AGBG ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von cks1.com public relations beruhen.
12. Haftung und Folgeschäden
Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den von cks1.com public relations vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine von cks1.com public relations vorgeschlagene PR-Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der PR-Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen.
Jegliche Haftung von cks1.com public relations für Ansprüche, die auf Grund der PR-Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet cks1.com public relations nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer PR-Maßnahme cks1.com public relations selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde cks1.com public relations schad- und klaglos. Der Kunde hat cks1.com public relations somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschliesslich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die cks1.com public relations daraus Schaden entstehen, so ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.
Die Geltendmachung von Folgeschäden gilt als ausgeschlossen, ausgenommen den Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistungen durch den Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für die Produktionskosten von Plakaten. Eine Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg wird ausgeschlossen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
13. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und cks1.com public relations und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Firmensitz von cks1.com public relations in Wien. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen cks1.com public relations und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von cks1.com public relations örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht in Wien vereinbart. cks1.com public relations ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

